(1) BSB haftet nicht für die sachliche Richtigkeit von Angaben des Kunden; die Prüfung der Kundenangaben
gehört grundsätzlich nicht zum Auftragsumfang. Sofern der Kunde vorgeschlagene Maßnahmen nicht oder nicht
rechtzeitig genehmigt hat, haftet BSB nicht für hieraus etwaig erwachsene Schäden auf Seiten des Kunden oder
eines Dritten.
(2) BSB haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Hauptpflichten
der Vereinbarung oder um Schäden an Leben, Leib oder Gesundheit. Sofern BSB wegen fahrlässiger Verletzung
vertraglicher Hauptpflichten haftet, ist die Haftung begrenzt auf den typischerweise entstehenden Schaden.
(3) BSB ist verpflichtet, auf mögliche generelle rechtliche Risiken aufmerksam zu machen, sofern sie ihr bei
der Vorbereitung von Projekten und Maßnahmen bekannt werden. Eine Rechtsberatungspflicht besteht jedoch nicht.
(4) BSB haftet nicht für den Bestand an übertragenen Rechten. Ebenso wenig steht BSB dafür ein, dass sämtliche
Leistungen im Rahmen der Vereinbarungen nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten
Dritter belastet sind, die der geplanten Nutzung entgegenstehen.
(5) BSB haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit
der im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, usw. Das gleiche gilt
für die rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen.
(6) Sofern BSB dem Kunden Zwischenberichte vorlegt, hat der Kunde diese innerhalb eines Monats ab Zugang zu prüfen
und eventuelle Mängel in der Ausführung der Leistungen anzuzeigen. Nach Ablauf eines Monats gelten die Leistungen,
über die der Zwischenbericht Rechenschaft legt, als genehmigt und als mangelfrei anerkannt.
(7) Die von BSB erarbeiteten Vorschläge, Empfehlungen und Stellungnahmen ersetzen nicht die eigene unternehmerische
Entscheidung des Kunden. Letztere liegt allein in der Risikosphäre des Kunden.