Auslagerung der Funktion des Geldwäschebeauftragten
Die Geldwäscheprävention stellt die Institute insbesondere durch die gestiegenen Anforderungen hinsichtlich der
Identifizierung und Dokumentation sowie vermehrte Sorgfalts- und Überwachungsmaßnahmen vor große personelle Herausforderungen.
Wir möchten Sie dabei unterstützen und entlasten.
Im Rahmen der Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
- Übernahme der Aufgaben des Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreters
- Ansprechpartner für Mitarbeiter und Behörden
- Erstellung der Gefährdungsanalyse und deren regelmäßige Überprüfung
- Erstellung der Arbeitsanweisung zum Geldwäschegesetz
- Schulung und Information der Mitarbeiter
- Bearbeitung von hausinternen Mitteilungen
- Erstellung und Abgabe von Verdachtsmeldungen
- Überwachung und Monitoring
- Jährlicher Bericht an die Geschäftsführung
Zudem führen wir im Rahmen eines Vorprojektes einen Workshop zur Erstellung der Risikoanalyse und aller sonstigen Maßnahmen, die zur Übernahme der Pflichten des Geldwäschebeauftragten erforderlich sind, durch.