Softwarezertifizierungen / Softwarebescheinigungen
Mit den bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT werden für die Anwendungsentwicklung angemessene
Prozesse gefordert, die Vorgaben zur Anforderungsermittlung, zum Entwicklungsziel, zur (technischen) Umsetzung
(einschließlich Programmierrichtlinien), zur Qualitätssicherung, sowie zu Test, Abnahme und Freigabe
enthalten.
Insbesondere die technische Umsetzung der Programmentwicklung sowie Programmfunktionen sind integraler Bestanteil der
Prüfung von Softwareprodukten gemäß des Prüfungsstandards 880 des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 880). Der
IDW PS 880 legt das Vorgehen bei der Prüfung von Softwareprodukten zur einheitlichen Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
und Sicherheit des Softwareproduktes fest.